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Standards für Plüschtiere

Mar 02, 2026

1. Angesichts der strengen Sicherheitsanforderungen für Spielzeug, die von westlichen Nationen und anderen Ländern auferlegt werden-sowie der Tatsache, dass ausländische Verbraucher häufig Klagen gegen inländische Spielzeughersteller wegen Sicherheitsbedenken einreichen-muss die Spielzeugsicherheit von allen relevanten Mitarbeitern mit größter Ernsthaftigkeit behandelt werden.
A. Handnähnadeln müssen sicher in einem dafür vorgesehenen weichen Kissen platziert werden. Sie dürfen niemals direkt in einem Spielzeug stecken bleiben. Die Nadeln müssen vom Spielzeug entfernt werden, wenn der Arbeiter seinen Arbeitsplatz verlässt.
B. Im Falle einer gebrochenen Nadel muss das fehlende Fragment lokalisiert werden. Beide Teile der gebrochenen Nadel müssen dann dem Werkstattleiter im Austausch gegen eine neue Nadel gemeldet werden. Kann das fehlende Fragment nicht gefunden werden, muss das betreffende Spielzeug durch einen Metalldetektor geführt werden, um es zu lokalisieren.
C. Jedem Arbeiter darf jeweils nur eine Arbeitsnadel ausgehändigt werden. Alle Stahlwerkzeuge müssen an dafür vorgesehenen Orten aufbewahrt werden und dürfen nicht wahllos herumliegen.
D. Stahlbürsten zum Bürsten von Florgeweben müssen fachgerecht eingesetzt werden; Sobald der Bürstenvorgang abgeschlossen ist, muss der gebürstete Bereich manuell überprüft (von Hand gefühlt) werden, um sicherzustellen, dass keine losen Borsten zurückbleiben.

 

2. An Spielzeug befestigtes Zubehör-darunter Augen, Nasen, Knöpfe, Bänder, Fliegen usw. stellen eine potenzielle Gefahr dar, wenn sie von Kindern (Verbrauchern) abgezogen und verschluckt werden. Daher müssen sämtliche Zubehörteile fest und sicher befestigt sein und den vorgegebenen Anforderungen an die Zugfestigkeit genügen.
A. Augen und Nasen müssen einer Zugkraft von 21 Pfund standhalten.
B. Bänder, Zierblumen und Knöpfe müssen einer Zugkraft von 4 Pfund standhalten.
C. Qualitätskontrollinspektoren vor Ort-müssen regelmäßig die Zugfestigkeit der oben genannten Zubehörteile testen. Sollten Probleme festgestellt werden, müssen diese umgehend in Zusammenarbeit mit dem Technikteam und dem Werkstattpersonal angegangen und gelöst werden.

 

3. Alle Plastiktüten, die zum Verpacken von Spielzeug verwendet werden, müssen mit einem aufgedruckten Warnhinweis versehen und am Boden perforiert sein, um Erstickungsgefahr zu vermeiden, wenn ein Kind die Tüte über den Kopf stülpt.

 

4. Alle im Spielzeug enthaltenen faden- oder netzähnlichen Materialien müssen mit entsprechenden Warnhinweisen und Alters-{3}Eignungskennzeichnungen versehen sein.

 

5. Alle Stoffe und Hilfsmaterialien, die bei der Herstellung von Spielzeug verwendet werden, müssen frei von giftigen chemischen Substanzen sein, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden, wenn ein Kind das Spielzeug ableckt oder in den Mund nimmt.

 

6. Es dürfen keine Metallgegenstände-wie Scheren, Bohrer oder ähnliche Werkzeuge-im Versandkarton zurückgelassen werden.

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