Die Sicherheit und Konformität niedlicher Stofftierspielzeuge wird durch einschlägige Vorschriften geregelt; Beispielsweise regelt der *Stuffed Toy Manufacturing Act* von Pennsylvania umfassend Stoffspielzeuge, die innerhalb des Staates verkauft oder hergestellt werden. Diese Vorschriften schreiben vor, dass sich Hersteller oder Importeure bei den zuständigen Behörden registrieren lassen müssen und den Einsatz von Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder Sklavenarbeit während des Produktionsprozesses strikt verbieten. Das Gesetz stellt strenge Anforderungen an die Sicherheit von Füllmaterialien -und schreibt vor, dass diese harmlos sein müssen-und legt strenge Grenzwerte für gefährliche Substanzen wie Blei und Arsen fest (z. B. darf der Bleigehalt 20 ppm nicht überschreiten). Auf der Produktkennzeichnung müssen die Art des verwendeten Materials (z. B. neue Materialien oder recycelte Materialien) sowie die Registrierungsnummer deutlich angegeben sein.
Darüber hinaus müssen alle Produkte Stabilitäts- und Entflammbarkeitstests erfolgreich bestehen, die von Laboren durchgeführt werden, die von der Consumer Product Safety Commission (CPSC) zugelassen sind.

